Öffentliche Äußerung in einer Werbeanzeige zitiert

Werden fachliche Äußerungen einer Person unter Nennung ihres Namens in einer Werbeanzeige zutreffend wiedergegeben, kann dies im Einzelfall zulässig sein, auch wenn die Person hiervon keine Kenntnis hat oder dem nicht zugestimmt hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Geklagt hat der Ärztliche Direktor…