Chinesische Frau als Sicherheitsrisiko!?

Ein Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil seine Ehe mit einer Chinesin als Sicherheitsrisiko begründet wurde. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat die Kündigung als sittenwidrig eingestuft. Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde. Sie hält nicht das notwendige “ethische Minimum” ein und ist…