Einsicht in die Personalakte durch einen Mitarbeiter und seinen Anwalt

Der Arbeitnehmer hat das Recht, in seine Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen. Diese Regelung durch das Betriebsverfassungsgesetz (§83 BetrVG) begründet damit aber keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Ein solcher Anspruch folgt jedenfalls dann weder aus der Rücksichtspflicht des Arbeitgebers noch aus dem Grundrecht auf…