Rauchverbot außerhalb der üblichen Pausenzeiten

Die Unterbrechung der Arbeitszeit zum Zwecke des Rauchens zusätzlich zu den regelmäßigen Pausen kann durch eine Betriebsvereinbarung untersagt werden. Es stellt keinen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer dar. Darauf weist der “Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte” (VDAA) im Zuge eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hin. Arbeitgeber und Betriebsrat konnten sich zunächst nicht über den Inhalt…