Verzicht auf Vorstellungsgespräch mit schwerbehindertem Bewerber

Bei einer Bewerbung eines Schwerbehinderten auf eine ausgeschriebene Stelle ist ein rechtlicher Rat empfehlenswert, ehe auf die Einladung des Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verzichtet wird. Diese Einschätzung lässt eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage einer Entschädigung und der Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung zu. Die beklagte Stadt schrieb Mitte 2013 die Stelle eines “Techn. Angestellte/n…