Kirchenmusiker gekündigt nach Verpassen einer Trauerfeier
Nicht jedes unentschuldigte Verpassen eines wichtigen Termins berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, auch wenn das Arbeitsverhältnis durch Abmahnungen bereits vorbelastet ist. So urteilte das Arbeitsgericht Lübeck im Falle eines abwesenden Kirchenmusikers. Der Mann war seit mehr als 25 Jahren bei einer Kirchengemeinde tätig, und aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung konnte ihm nicht mehr ordentlich gekündigt werden. Im…










