Fristlose Kündigung wegen Küssens gegen den Willen der Kollegin
Wer auf einer Dienstreise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, verletzt seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen in erheblicher Weise. Ein solches Verhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Der Kläger war seit 1996 als EDI-Manager beschäftigt. Sein Arbeitgeber hatte am 16. September 2019 eine Kollegin…