Leasingraten für ein Job-Rad zahlen während längerer Krankheit

Wer Krankengeld bezieht, muss die Raten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während dieser Zeit selbst tragen. Das hat das Arbeitsgericht Aachen entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall war der Arbeitgeber Leasingnehmer für zwei Fahrräder, die dem betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen des sogenannten “JobRad-Modells” zur Nutzung überlassen wurden. Die Leasingraten wurden durch…