Urlaub bei Wechsel in Teilzeit mit weniger Wochenarbeitstagen
Kann ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen seinen Urlaub nicht nehmen, darf die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden. So ist der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu folgen. Das Argument, der erworbene Anspruch auf…