Steuerrecht: Häusliches Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1250 Euro personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen bereits im Dezember 2016 entschieden und vor kurzem in Pressemitteilungen öffentlich gemacht. Aufgrund eines sicherlich breiten allgemeinen…








