Gaststättenrecht sieht keinen Status des Probetriebs eines Lokals vor

Eine Gaststätte darf nicht vorübergehend erlaubnisfrei betrieben werden, auch nicht unter Berufung auf einen angeblichen “Probebetrieb”. In dem hier zugrunde liegenden Eilverfahren am Verwaltungsgericht Berlin betrieb der Kläger ein japanisches Spezialitätenlokal. Die Aufnahme seines Gaststättengewerbes meldete er im Frühjahr 2016 beim zuständigen Gewerbeamt an. Ohne dass ihm hierfür eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt worden war, eröffnete…