Eigener Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten. So lautet ein Beschluss des Bundesarbeitsgericht. Das Betriebsverfassungsgesetzt trägt dem Arbeitgeber auf, seinem Betriebsrat in erforderlichem Umfang unter anderem Informations- und…