Für Bier darf nicht mit der Aussage “bekömmlich” geworben werden

Die Verwendung des Begriffs “bekömmlich” darf in einer Bierwerbung nicht verwendet werden. Nach einem langjährigen Verfahren hat dies der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundsgerichtshofs (BGH) jetzt entschieden. Eine Brauerei im Allgäu verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan “Wohl bekomms!”. In ihrem Internetauftritt warb sie für bestimmte…