Offenbarung des Einkommens bei Bezug von Kindesunterhalt
Ein volljähriges Kind ist zur ungefragten Offenbarung wesentlicher Einkommensverhältnisse verpflichtet, wenn es noch Kindesunterhalt von einem Elternteil bezieht. Das hat das Familiengericht am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) entschieden. Es hat des Weiteren trotzdem auch die eigene Erkundigungsobliegenheit des Unterhaltszahlers hervorgehoben. Zum Hintergrund: Der volljährige Beklagte erhielt aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs aus dem Jahr 2014 weiterhin Kindesunterhalt…










