Bundesfinanzhof gestattet Freibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern
Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Tod des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat damit entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass dem die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, nicht entgegensteht. Im Streitfall war…