Zulässige Höhe einer Hecke bei Grundstücken in Hanglage

Bei der Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist die zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen. So hat der Bundesgerichtshof basierend auf den nachbarrechtlichen Vorschriften – im vorliegenden Falle nach dem Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Freistaat Bayern (BayAGBGB) – entschieden. Zum Hintergrund: Die Parteien…