Finanzamt gestattet Stewardess kein häusliches Arbeitszimmer

Eine Stewardess kann in ihrer Steuererklärung ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. So lautet das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in eeinem entsprechenden Verfahren. Die als Flugbegleiterin tätige Klägerin beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 den Abzug von Aufwendungen für das häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 1250…