Forderung nach sehr guten Englischkenntnissen ist keine Diskriminierung
Erwartet ein Unternehmen in seinem Stellengesuch für Programmieraufgaben von den Bewerbern sehr gute Englischkenntnisse, so verlangt es nichts Unverhältnismäßiges und bleibt innerhalb der Grenzen des legitimen unternehmerischen Ziels, sofern Englisch in der jeweiligen Branche die vorherrschende Kommunikationssprache ist. Beklagt ist ein Unternehmen für Online-Computerspiele. In zwei Anzeigen forderte es für eine ausgeschriebene Stelle “sehr gute…