Wegen hämischer Kommentare bei Facebook ist einem früheren
Daimler-Betriebsrat fristlos gekündigt worden. Der Autobauer begründete dies
mit schweren arbeitsrechtlichen Verstöße. Der 25 Jahre alte Mitarbeiter
vermutete dahinter seine geäußerten Häme gegenüber dem Satiremagazin
“Charlie Hebdo” im sozialen Netzwerk und klagte. Das Arbeitsgericht
Karlsruhe gab dem Unternehmen Recht – der Angestellte habe “in erheblicher
Weise gegen seine Arbeitszeiterfassungspflichten verstoßen”, so das Gericht.

Mit seinen Facebook-Posts im Januar 2015 hatte der Mann eine öffentliche
Lawine der Empörung ausgelöst: “Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die
einen früher, die anderen später… Fuck Charlie Hebdo” hatte er direkt nach
dem Terrorakt in der Pariser Redaktion mit zwölf Toten geschrieben.

Betriebsrat, IG-Metall und Unternehmen hatten deswegen schon vor der am 19.
Februar 2015 ausgesprochenen Kündigung die Amtsenthebung des Mannes als
Betriebsrat im Daimler Werk Raststatt beantragt. Arbeitsrechtlich hätte dies
jedoch keine Folgen gehabt, bekräftigte nach dem Urteil nochmals ein
Daimler-Sprecher. Zum Kündigungsgrund und damit dem Kläger zum Verhängnis
wurden vielmehr Unstimmigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung. In zahlreichen
Fällen hatte er seine Arbeitszeiten manuell nachgetragen, jedoch lag sein
angeblicher Arbeitsbeginn oft vor dem per Stempel nachweisbaren Zutritt auf
das Daimler-Arbeitsgelände. Plausibel erklären konnte er dies vor Gericht
nicht.

Eine gütliche Einigung lehnte der ehemalige Angestellte kategorisch ab und
kündigte den Gang vor die nächste Instanzen bis zu einem Grundsatzurteil an.
Das oben genannte Amtsenthebungsverfahren würde wieder aufgenommen werden,
wenn der 25-Jährige letztinstanzlich noch Recht bekäme und damit als
Betriebsrat wieder eingesetzt würde, so ein Gerichtssprecher.

Arbeitsgericht Karlsruhe
Urteil vom 15.09.2015

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