Klage wegen Kindesunterhalts nach Samenspende durch einen Dritten

Ein Mann muss für den Unterhalt eines Kindes aufkommen, auch wenn es durch künstliche Befruchtung durch den Samen eines Dritten gezeugt wurde, wenn er hierzu seine Einwilligung gegeben hat. Dies hat er für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Der Mann und seine Lebensgefährtin führten sieben Jahre eine Beziehung ohne Trauschein und lebten…