Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Dies gilt laut Bundesfinanhof (BFH) zudem, und entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH. Im Streitfall war der Kläger Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht beteiligt war. Er schloss…