Berechnung der Höchstarbeitszeit in Uni-Klinik nach dem Arbeitszeitgesetz

Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Das gilt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Kläger ist das Universitätsklinikum Köln gewesen. Es führt…