Familien- und Erbrecht aktuell
A. Familienrecht I. Altersrückstand ohne ausdrückliche Geltendmachung Altersvorsorgeunterhalt kann neben dem Elementarunterhalt ab dem Monat der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages auch rückwirkend verlangt werden. Voraus-setzung ist nur, dass der Unterhaltsschuldner zuvor mit dem Ziel der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs zur Auskunft aufgefordert wurde. Eines ausdrücklichen Hin-weises auf die Geltendmachung eines eventuellen Altervorsorgeunterhalts bedarf es nicht. (vgl. BGH,…
