Keine Verwertbarkeit heimlich eingeholter Vaterschaftstests

Das Bundesverfassungsgericht hat am 13.2.2007 sein lang erwartetes Urteil zu heimlich eingeholten Vaterschaftstests verkündet und schreibt hiermit Familienrechtsgeschichte. Hegt der kraft gesetzlicher Vermutzung zum Vater gewordene Ehemann Zweifel an der Abstammung “seines” Kindes, hatte er bislang nur zwei Möglichkeiten, seine Zweifel auf legalem Weg nachzugehen. Entweder legt er seinen Verdacht offen und lässt die Abstammung…