Das Bundesverfassungsgericht hat am 13.2.2007 sein lang erwartetes Urteil zu
heimlich eingeholten Vaterschaftstests verkündet und schreibt hiermit
Familienrechtsgeschichte.

Hegt der kraft gesetzlicher Vermutzung zum Vater gewordene Ehemann Zweifel
an der Abstammung “seines” Kindes, hatte er bislang nur zwei Möglichkeiten,
seine Zweifel auf legalem Weg nachzugehen. Entweder legt er seinen Verdacht
offen und lässt die Abstammung mit Einwilligung des Kindes bzw. der
(mit-)sorgeberechtigten Mutter untersuchen oder er ficht seine Vaterschaft
gemäß §§ 1599 ff. BGB vor dem zuständigen Familiengericht an.

Ein gesondertes Verfahren, da es dem juristischen Vater erlaubt, seine
leibliche Vaterschaft ohne Zustimmung des Kindes bzw. der Mutter und ohne
Anfechtung der Vaterschaft zu klären, sieht das bislang geltende Recht nicht
vor. Verweigern Mutter und Kind ihre Zustimmung zu einer
Vaterschaftsuntersuchung, muss der rechtliche Vater seine Vaterschaft
anfechten, um feststellen zu können, ob das Kind von ihm abstammt. Hat die
Anfechtungsklage Erfolg, wird der Vaterschaftsstatus rückwirkend auf den Tag
der Geburt des Kindes beseitigt. In dieser Situation gefangen, und weil es
private Labors (die DNA-Unterschuchungen nicht nur anonym, ohne Einwilligung
des Kindes der Mutter, sondern auch schnell, kostengünstig und mit hoher
Testsicherheit durchführen) in Deutschland wie Sand am Meer gibt, ließen
Männer ihre Vaterschaft in den letzten Jahren zunehmend heimlich untersuchen.

Auch wenn einheimlich eingeholter Vaterschaftstest auch in Zukunft illegal
sein wird und auch in einem Verfahren nicht verwertet werden darf, hat das
Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung einen großen Schritt zur
Stärkung der Rechte von Vätern unternommen. Der Gesetzgeber hat es unter
Verletzung seiner Schutzpflicht für das Persönlichkeitsrecht des Vaters
bislang unterlassen, ein Verfahren bereit zu stellen, in dem die Abstammung
des Kindes geklärt werden kann, ohne die Vaterschaft anfechten zu müssen.
Ein solches Verfahren muss der Gesetzgeber nunmehr bis zum 31.3.2008
geregelt haben. Wie dieses Verfahren gestaltet sein wird, wird in die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers gestellt. Man darf gespannt sein.

Fazit: Der kraft Gesetz zum Vater gewordene Mann wird in Zukunft, genauer ab
dem 31.3.2008, in einen noch näher zu regelnden Verfahren isoliert seine
Vaterschaft feststellen lassen können. Im Übrigen bleibt es bis dahin dabei,
dass heimlich eingeholte Vaterschaftstest nicht gerichtlich verwertet werden
können.

Kommentierung des Urteils des BVerfG vom 13.2.2007 durch unsere
Rechtsanwältin für Familienrecht Ilona Janzik