Kein Warten auf Restwertangebot
Das Oberlandesgericht Düsseldor hat jüngst klargestellt, dass ein Geschädigter sein Fahrzeug im Totalschadenfall zu dem Restwert verkaufen kann, den der von ihm beauftragte Sachverständige ermittelt, ohne abwarten zu müssen, ob der Versicherer des Unfallgegners nach Empfang des Schadensgutachtens ein höheres Restwertangebot übermittelt. Diese Ansicht entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, war jedoch zuletzt durch…
