Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils

Die falsche Angabe des beruflichen Status als “Freiberufler” kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Eine Steuerberaterkanzlei hatte mit einem Mitarbeiter im Wege eines Aufhebungsvertrages die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit mehrmonatiger Auslauffrist vereinbart. Kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses stellte der Arbeitgeber fest, dass der Kläger in seinem privaten Profil…