Keine Schenkungsteuer: Falschen Grundstückswert trotzdem beanstanden

Ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert ist für alle Schenkungsteuerbescheide bindend, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt also auch, wenn erst mit einer weiteren Schenkung innerhalb von zehn Jahren die Freibetragsgrenze überschritten ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem entsprechenden Verfahren entschieden. Hier hatte der Kläger im Jahr…