Einem Autoverkäufer wurde gekündigt, weil er mit Fahrzeugen aus dem Eigentum
seines Arbeitsgebers an einem illegalen Autorennen teilgenommen haben soll.
Der Mitarbeiter stand zudem unter Alkoholeinfluss bei der
Hochgeschwindigkeitsfahrt durch die Nacht von Düsseldorf.

Im Verfahren zu seiner Kündigungsschutzklage schilderte der Kläger die
Ereignisse der betreffenden Nacht anders. So sei er zwar zu dieser Zeit im
Autohaus seines Arbeitgebers gewesen, das Rennen sei angeblich jedoch die
Verfolgungsjagd eines Diebs gewesen, der angeblich den am Rennen beteiligten
Lamborghini entwenden wollte. Auch vor dem Hintergrund eines weiteren
Vorfalls sah das beklagte Unternehmen eine Weiterbeschäftigung nicht mehr
als zumutbar gegeben.

Dem entsprach auch das Arbeitsgericht, wie aus den weiteren Ausführungen zur
Verhandlung in unserem Urteil
des Monats
zu lesen ist.

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