Der neue Energieausweis – Pflicht ab dem 01.07.2008

Die neue Energiesparverordnung ist vom Bundeskabinett am 27.6.2007
beschlossen worden und am 1.10.2007 bereits in Kraft getreten. Seit dem
01.07.2008 ist der Energieausweis für die Mehrzahl der bestehenden
Wohngebäude Pflicht, d.h., dass beim (Neu-)Kauf oder der
(Neu-)Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung der Käufer/Mieter die
Vorlage des Ausweises verlangen kann. Bei Eigennutzung wird der
Energieausweis also nicht benötigt, Altmieter haben gleichfalls keinen
Anspruch ihn einzusehen. 

Nachfolgend ein kurzer Leitfaden was es mit dem Energieausweis auf sich hat:

1. Wer braucht den Energieausweis?

Alle Hausbesitzer, die ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu
vermieten möchten.

2. Ab wann benötigen Sie einen Energieausweis?

Hier kommt es entscheidend auf das Baualter der Immobilie an. Ab dem
1.07.2008 müssen alle Verkäufer/Vermieter, die vor 1965 eine Immobilie
gebaut haben, den Energieausweis auf Verlangen vorlegen. Ab dem 1.1.2009
müssen diejenigen ihn vorlegen, dessen Immobilie ab 1965 gebaut wurde. Für
alle Nichtwohngebäude müssen Energieausweise erstmals ab dem 1.7.2009
ausgestellt werden. Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien benötigen
grundsätzlich keinen Energieausweis. Wichtig ist dabei noch, dass bis
zum 01.10.2008 frei darüber entschieden werden kann, ob für die Wohnung bzw.
das Haus ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt
werden soll.  

3. Was ist der Unterschied zwischen einem bedarfsorientieren und einem
verbrauchsorientiertem Energieausweis? 

Der bedarfsorientierte Ausweis setzt eine umfangreiche bautechnische
Untersuchung voraus und enthält konkrete Hinweise zur energetischen
Verbesserung der Bausubstanz. Zukünftig soll dieser bedarfsorientierte
Ausweis für alle bislang noch nicht sanierten Ein- bis Vierfamilienhäuser
aus der Zeit vor 1978 Pflicht werden. Dem verbrauchsorientierten Ausweis
wird dagegen nur der tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zugrunde gelegt
und gerade nicht der Energiebedarf eines Hauses aufgrund seiner Bauweise.
Daher hängt der verbrauchsorientierte Ausweis hauptsächlich von den
jeweiligen Bewohnern eines Hauses ab. Einen objektiven Wert für das Gebäude
erreicht man damit zumeist nicht.  

4. Woher bekomme ich den Energieausweis? 

Diese Frage beantwortet die Verordnung sehr detailliert und umfangreich.
Hier nur einige Eckpunkte:

Ausschließlich zuständig sind im Wohnbereich Absolventen von Diplom-,
Bachelor- oder Masterstudiengängen im Bereich Architektur der Fachrichtung
Innenarchitektur, Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder
Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen der
Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische
Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik, oder einer
anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem
Ausbildungsschwerpunkt der aufgezählten Fachgebiete.

Ferner staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren
Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die
Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die
Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.

Hinzukommen diejenigen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder
anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die
Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie die
Handwerksmeister dieser Bereiche oder Personen, die aufgrund ihrer
Ausbildung berechtigt sind, ohne Meistertitel dieses Handwerk selbständig
auszuüben.

Daneben alle, die sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
bis zum 25.04.2007 haben registrieren lassen und alle Energiefachberater im
Baustofffachhandel/Baustoffindustrie, die bis zum 25.04.2007 die Ausbildung
haben. 

Insbesondere als Aussteller sollte darauf geachtet werden, dass man zur
Ausstellung tatsächlich berechtigt ist, da die unberechtigte
Ausweisausstellung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

5. Was kostet ein Energieausweis?

Leider regelt die Verordnung diesen Punkt gar nicht. Der Preis variiert
daher je nach Aufwand und ist frei verhandelbar. Der bedarfsorientiere
Ausweis ist aufgrund seiner notwendigen Wärmebedarfsberechnung aber in jedem
Fall teurer als der verbrauchsorientierte Ausweis. 

Ausblick in die Zukunft:

Noch nicht geklärt ist, ob bei unrichtigen Angaben im Ausweis ein Mangel
bezüglich der Mietwohnung oder beim Hauskauf vorliegt. Solange der
Vermieter/Verkäufer den Ausweis aber nur informatorisch zur Verfügung
stellt, zu mehr ist er zurzeit auch nicht verpflichtet, dürfte der Mieter
hieraus aber keine Ansprüche ableiten können.