Haben Sie daran gedacht, für Ihre GmbH den Jahresabschluss 2011 zu
veröffentlichen? Die Geschäftsführer sind gemäß § 325 HGB verpflichtet, den
Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
einzureichen und bekannt zu machen.
Für das Geschäftsjahr 2011 endet die Frist zur Einreichung spätestens am
31.
Dezember 2012.
Kommt der Geschäftsführer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann gegen ihn
oder gegen die GmbH ein Ordnungsgeld von mindestens 2500 Euro
festgesetzt werden.