Das Bundesjustizministerium (BMJ) will demnächst einen Gesetzentwurf
vorlegen, der Massenabmahnungen im Internet einschränken soll. In erster
Linie soll der finanzielle Anreiz für Abmahnungen reduziert werden:
“Gegenstands- und Streitwerte werden so angepasst, dass die Abmahnkosten
nicht mehr aus dem Ruder laufen können”. Des Weiteren soll der sogenannte
fliegende Gerichtsstand eingeschränkt werden, der es Internet-Abmahnern
ermöglicht, deutschlandweit das Gericht auszusuchen, bei dem sie ihre
Ansprüche geltend machen. Es versteht sich von selbst, dass hier in der
Regel Gerichte genommen werden, bei denen der Streitwert “stimmt” und bei
denen die üblichen Verstöße auch geahndet werden.

Auch die Filesharing-Abmahnungen will sich das Bundesjustizministerium
vornehmen. Es heißt insofern: “Auch im Urheberrecht soll der
Abmahnmissbrauch eingeschränkt werden”.

In Presseberichten war zum Teil zu lesen, dass entsprechende Verstöße wie
eine falsche Widerrufsbelehrung, ein falsches Impressum oder Verstöße gegen
die Preisangabenverordnung nach Ansicht des BMJ nur Bagatellen seien.
Gerichte sehen in den genannten Verstößen jedenfalls in aller Regel keine
Bagatellen.

Abgesehen davon, dass diese markige Gesetzesinitiative sehr spät kommt, darf
man nicht vergessen, dass es vor Mitte 2010 eine amtliche
Muster-Widerrufsbelehrung war, die bei unveränderter Übernahme quasi
automatisch eine Abmahnung zur Folge hatte, weil das Muster schlichtweg
falsch war und durch viele Gerichte beanstandet wurde. Es hat Jahre
gedauert, bis der Gesetzgeber auf diesen Umstand reagiert hat.

Da der konkrete Gesetzesentwurf jedoch noch nicht vorliegt, darf man
gespannt bleiben, zu welchen Schritten sich das BMJ durchringt.