Zum 1. Januar 2016 haben sich laut “Düsseldorfer Tabelle” die Bedarfssätze
für unterhaltsberechtige Kinder erhöht. Die Regelsätze betragen nun:

    • 335 Euro für Kinder von 0 – 5 Jahren;
    • 384 Euro für Kinder von 6 – 11 Jahren;
    • 450 Euro für Kinder von 12 – 17 Jahren;
    • 516 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um
      bestimmte Prozentsätze.

 

Die “Düsseldorfer Tabelle” enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von
Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen
Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte
Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen
Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen
Oberlandesgerichten.

Die gesamte “Düsseldorfer Tabelle” als Download finden Sie hier.

Foto: Petra Bork/pixelio.de