Der Angestellte eines Call-Centers verabschiedete sich von den Kunden stets
mit den Worten “Jesus hat Sie lieb”. Darauf wollte er nicht trotz Anweisung
auf Unterlassung seines Arbeitsgebers nicht verzichten. Daraufhin kündigte
ihm der Arbeitgeber außerordentlich. Das Landesgericht Hamm hat den
Berufungsprozess nun zu Gunsten des Arbeitsgebers entschieden.

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