Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist seit
dem 1. November auch für Fluggäste zuständig. Bei annullierten, überbuchten
oder verspäteten Flügen, aber auch bei Problemen mit dem Reisegepäck können
Fluggäste ab sofort auf ein kostenfreies Schlichtungsverfahren
zurückgreifen, um ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaften durchzusetzen.
Grundsätzlich muss sich der Kunde mit seiner Beschwerde zunächst an die
Airline wenden. Lässt sich keine Einigung erzielen, lehnt sie Lehnt
Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert nach zwei Monaten immer noch nicht,
kann die SÖP als Vermittler angerufen werden. Dieses Verfahren war bisher
nur für Kunden von Bussen, Bahnen und Schiffen möglich. Die Beteiligung an
der Schlichtungsstelle ist für die Fluggesellschaften freiwillig, inzwischen
sind aber alle deutschen Gesellschaften sowie einige internationale der SÖP
angeschlossen.
Für die Wahrnehmung der eigenen Interessen im Schlichtungsverfahren bleibt die
Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aber unersetzbar. Bei der Kanzlei Schmitter &
Rütter ist hierfür Rechtsanwalt Ralf
Rütter als Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig.
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