Arbeitnehmer haben Anspruch auf den vollen tarifvertraglichen Mindestlohn –
auch wenn sie zusätzlich vermögenswirksame Leistungen wie Wertpapiere vom
Arbeitgeber bekommen. Anders sei es jedoch bei Einmalzahlungen: Sie könnten
Teil des Mindestlohns sein. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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des Monats
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