Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der
Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann
das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des
Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein
Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der
Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das
Arbeitsverhältnis enden soll.

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des Monats
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