Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt die Erhöhung der “Hartz IV”-Sätze

Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine neue Fassung der “Düsseldorfer Tabelle”. Die Unterhaltsrichtlinie wird stets vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten Köln und Hamm sowie dem Deutschen Familiengerichtstag festgesetzt und angepasst. Sie wurde erstmals 1962 aufgestellt, nachdem eine Mutter gegen die Ablehnung ihrer Forderung nach Aufstockung des Kindesunterhalts durch das Landgericht…