Kündigung des Arbeitsvertrags nach Geltendmachung des Mindestlohns

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitsgebers als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ist unwirksam. In einem entsprechenden Fall entschied das Arbeitsgericht Berlin zu Gunsten des gekündigten Angestellten. Der betroffene Arbeitnehmer wurde als Hausmeister mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden bei einer Vergütung von monatlich 315 Euro beschäftigt. Dies entsprach einem…