Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

Der Bundesgerichtshof hat sich mit Ansprüchen eines Mieters gegen den Vermieter befasst, die darauf gestützt werden, dass der Mieter aufgrund von bakteriell verseuchtem Trinkwasser in der Mietwohnung erkrankt sei. Die Klägerin begehrt – als Alleinerbin ihres während des Rechtsstreits verstorbenen Vaters – Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 23.415,84 Euro nebst Zinsen. Ihr Vater war…