Urlaubsansprüche bei einer kurzzeitigen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Anspruchs auf Urlaub (§ 7 Abs. 4 BurlG/Bundesurlaubsgesetz). Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet, ist dies in der Regel urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach – erneuter – Erfüllung der Wartezeit in §…

