Kosten für nachträglich eingetretene Schäden steuerlich absetzen
Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, können sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Verfahren entschieden. Die Klägerin erwarb zum 1. April 2007 eine Eigentumswohnung, die sich in einem mangelfreien Zustand…

