Fluggastrechte bei “Wet Lease”

Der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung ist gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, bei dem der Fluggast den Flug gebucht hat, geltend zu machen, auch wenn aufgrund einer “Wet-Lease-Vereinbarung” eine andere Fluggesellschaft und Besatzung eingesetzt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und hob damit Urteile der Vorinstanzen auf. Die Kläger verlangen wegen einer Flugverspätung Ausgleichsleistungen entsprechend…