Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an einen Fußballverein

Überlässt ein Unternehmen seine Mitarbeiter einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Vergütungsverzicht eine sogenannte freigebige Zuwendung an den Verein. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) für den Verzicht eines Sponsors zugunsten eines Fußballvereins entschieden und den Verein als pflichtig zur Zahlung von Schenkungssteuer angesehen.…