Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin am Theater

Die Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit im Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin an einer Bühne ist geeignet, die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung zu rechtfertigen. Dies entspricht dem laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) laut § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4. Die Klägerin war an einem Theater als Maskenbildnerin beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag…