Ex-Eigentümer zahlt für Mängel auch nach dem Kaufabschluss

Ein kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln bei einer erworbenen Immobilie kann weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten (“fiktiven”) Mängelbeseitigungskosten berechnet werden. Dies hat der unter anderem für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Die Kläger hatten im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung zum Preis von 79.800 Euro unter Ausschluss der…