Umsatzsteuerpflicht bei Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH
Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in folgendem Fall entschieden: Eine Kirche und ein kirchennaher Verein (einer anderen Kirche) hatten eine gemeinnützige GmbH gegründet, die mit journalistischen Mitteln den Verkündigungsauftrag erfüllen sollte. Sie belieferte wie eine Nachrichtenagentur rund 15 Tageszeitungen als Kunden mit…

