Festival-Veranstalter darf älteren Gästen den Eintritt verweigern

Der versagte Einlass zu einer Musikveranstaltung aufgrund des Alters bedeutet noch keine Altersdiskriminierung. Das hat der Bundesgerichtshof im Falle eines Festivals entschieden, das sich nur Besucher unter 30 Jahre wünschte. Der seinerzeit 44-jährige Kläger wollte im August 2017 ein Open-Air-Event in München besuchen, bei dem über 30 DJs elektronische Musik auflegten. Die Veranstaltung hatte eine…