Steuerforderung auf Gewinne aus Online-Pokerspielen

Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden. Der Kläger absolvierte Streitjahr 2009 ein Bachelor-Studium Mathematik mit dem Nebenfach Physik. Zu diesem Zeitpunkt war er 20 Jahre alt, ledig und wohnte noch im Elternhaus. Seit Herbst 2007 spielte der Kläger im Internet in sogenannten Einzelspielen Poker in der…