Anspruch auf kostenfreie Kopie der eigenen Examensklausuren

Das Landesjustizprüfungsamt muss einem Examensabsolventen eine kostenfreie Kopie seiner Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entschieden. Der Kläger hatte im Jahr 2018 erfolgreich an der zweiten juristischen Staatsprüfung teilgenommen und beantragte im Oktober…