Maskenverweigerer legt zweifelhaftes Attest vor und wird gekündigt

Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Der Kläger war als Servicetechniker im Außendienst tätig. Aufgrund der Corona-Pandemie erteilte der Arbeitgeber allen Servicetechnikern die Anweisung, bei Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Anfang Dezember 2020 weigerte sich der…