Vorrang beim Besuch einer katholischen Grundschule

Der Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder beim Zugang zu Bekenntnisschulen, wie er in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen verankert ist, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden und somit die Beschwerde eines in Datteln wohnhaften Jungen zurückgewiesen. Er hatte bereits in der Vorinstanz erfolglos beantragt, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihn zum Schuljahr 2021/22…